Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen wird der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG (Emittentin) gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt zum 01.06.2017. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehes statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.

Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Das VIB wird erst zu Beginn des öffentlichen Angebots ab 01.06.2017 veröffentlicht.

 

Warnhinweis:
Der Erwerb des Nachrangdarlehens ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

 

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